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Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen:

PS-Models vermittelt Vertragsabschlüsse für die von Ihnen vertretenen Models. Sämtliche Erklärungen werden damit in erster Linie namens und im Auftrag des vertretenen Models abgegeben, das in Bezug auf das eingegangene Engagement alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers wird.

Darüber hinaus werden vom Auftraggeber die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen verbindlich anerkannt, welche die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem vertretenen Model und dem Auftraggeber und PS-Models abschließend regeln.

§ 1 Allgemeines:

  • 1. Model ist jede Person, welche dem Auftraggeber im Rahmen der Tätigkeit oder auf Initiative von PS-Models für ein angefragtes Engagement vorgeschlagen oder vermittelt wird.
  • 2. Engagement bezeichnet das zwischen den Parteien anvisierte oder zum Abschluss gebrachte Buchungs- und Vermittlungsgeschäft aufgrund einer konkreten Anfrage durch den Auftraggeber.
  • 3. Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person, welche selbst oder durch seine tatsächlichen oder rechtlichen Vertreter Vermittlungen durch PS-Models nachfragt.
  • 4. Werktage sind alle Wochentage von Montag bis einschließlich Freitag.

§ 2 Vertragswerk:

  • 1. Der Auftraggeber schuldet dem Model das vereinbarte Modelhonorar und PS-Models die vereinbarte Vermittlungsprovision.
  • 2. Modelhonorar und Vermittlungsprovision begründen dabei zwei selbstständige Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers unabhängig ihrer rechtlichen Verknüpfung. 
  • 3. Das Modellhonorar setzt sich dabei aus dem Arbeitshonorar und dem Veröffentlichungs- bzw. Nutzungshonorar zusammen, womit zugleich das Recht am eigenen Bild in Bezug auf das mit der Person des Models vermarktete Produkt in der vereinbarten Veröffentlichungsform abgegolten wird. Hierzu zählen inhaltlich Aufnahmen von Bekleidung für jegliche Verwendung und zur Mode gehörige Accessoires, die in Verbindung mit Mode gestaltet werden. Ausgenommen sind jedoch Plakate (überregional) mit einem größeren Format als DIN A0. Eine Veröffentlichung und Nutzung als Plakate, Poster, Verpackung, Displays u.a. im In- und Ausland sind in dem Honorar nicht enthalten.
  • 4. Bei Aufnahmen mit besonderen Risiken oder Gefahren hat der Auftraggeber eine geeignete Versicherung abzuschließen. Sofern besonders risikoreiche Aufnahmen beabsichtigt sind, kann das Model, dem dies bei Buchung bzw. Auftragserteilung nicht bekannt gegeben wurde, vom Vertrag zurücktreten. Der Anspruch gegen den Auftraggeber bleibt dann jedoch betreffend Modelhonorar und Vermittlungsprovision in Höhe von 70 % (in Worten: siebzig Prozent) der vereinbarten Entgelte bestehen.
  • 5. Wurde die PS-Models zustehende Vermittlungsprovision der Höhe nach nicht ausdrücklich vereinbart, beträgt diese immer 20 % (in Worten: zwanzig Prozent) des jeweils vereinbarten Honorars zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gleiches gilt für Folgebuchungen und Buyoutzahlungen.
  • 6. Nach Abschluss des Engagements erhält der Auftraggeber von PS-Models eine ordnungsgemäße und detaillierte Abrechnung. Alle Vergütungen und Spesen werden dabei grundsätzlich in Euro fakturiert und bezahlt.
  • 7. Beanstandungen der Rechnung sind PS-Models unverzüglich mitzuteilen, wobei der konkrete Grund der Beanstandung darzulegen und nachzuweisen ist. 
  • 8. Zahlungen (Modelhonorar, Vermittlungsprovision, Ausfallgebühren u.a.) sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung auf das von PS-Models angegebene Konto zu leisten. Eine Zahlung an das Model selbst oder dritte Personen oder Gesellschaften kommt trotz potentieller Rechtsinhaberschaft keine befreiende Wirkung zu. Gerät der Auftraggeber mehr als sieben Tage mit einer Zahlung in Verzug, ist PS-Models berechtigt, in Bezug auf die Gesamtforderung für diesen Zeitabschnitt Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR zu beanspruchen.
  • 9. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen ist erst nach vollständigem Rechnungsausgleich zulässig, es sei denn die Parteien haben eine andere Abrede getroffen.
  • 10. Auf bestehende und fällige Forderungen, die aus der Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Model herrühren, kann sich der Auftraggeber gegenüber PS-Models bzw. gegenüber Zahlungsansprüchen von PS-Models nicht berufen. Der Auftraggeber ist folglich nicht berechtigt, Zahlungsansprüche gegen das Models mit Provisionsansprüchen von PS-Models zu verrechnen oder ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Gleiches gilt gegenüber Zahlungsansprüchen gegenüber anderen Models, welche ebenfalls von PS-Models vertreten werden.
  • 11. Bei einer schuldhaften Verspätung des Fotomodells (verschlafen, verpasstes Flugzeug, nicht rechtzeitige Bestellung eines Taxis etc.) ist das Model in erster Linie dazu verpflichtet, nachzuarbeiten. Ist dies aus bestimmten Gründen nicht oder nur zum Teil möglich (etwa aufgrund anderen Terminverpflichtungen oder verschlechterten Lichtverhältnissen), kann die Fehlzeit vom vereinbarten Honorar auf Basis der Überstundenbestimmungen des § 4 abgezogen werden.
  • 12. Der Auftraggeber erwirbt die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Aufnahmen für den Zeitraum von einem Jahr.
  • 13. Der Auftraggeber stellt PS-Models kostenfrei eine Auswahl der Aufnahmen in digitaler Form zur Verfügung, die PS-Models umfassend in jedem Medium und für eigene Werbezwecke nutzen darf. Eine Nutzung durch PS-Models erfolgt dabei frühestens nach Beginn der Nutzung durch den Auftraggeber selbst.

§ 3 Buchungsmodalitäten:

  • 1. Optionsbuchungen sind terminverbindliche, jedoch provisorische Buchungen. Sie verfallen, wenn sie nicht spätestens drei Werktage (spätestens bis 18.00 Uhr) vor Arbeitsbeginn vom Auftraggeber in Festbuchungen umgewandelt werden.
  • PS-Models notiert Optionen grundsätzlich in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Anmeldungen und teilt dem jeweiligen Auftraggeber bereits bei der Anmeldung mit, mit welchem Rang die Option notiert wird.
  • Erfolgt kein derartiger Hinweis, kann der Auftraggeber davon ausgehen, dass seine Option erstrangig ist. Bei dem Verfall einer Optionsbuchung wird die nächst erteilte Optionsbuchung bevorrechtigt.
  • 2. Festbuchungen sind mit der Einschränkung in § 6 für alle Parteien bindend. Auf Verlangen des Auftraggebers werden Festbuchungen von PS-Models unverzüglich schriftlich oder per Telefax unter Angabe aller für diese Buchung wesentlichen Einzelheiten, bestätigt.
  • 3. Wetterbedingte Buchungen sind lediglich am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und vorher als solche zu deklarieren. Der Auftraggeber kann eine wetterbedingte Buchung bis spätestens 09.30 Uhr des Aufnahmetages gegenüber PS-Models absagen. Das Ausfallhonorar beträgt bei rechtzeitiger Absage 50 % (in Worten: fünfzig Prozent) des vereinbarten Gesamthonorars zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4 Arbeitszeit nebst Zuschlägen:

  • 1. Die von PS-Models vermittelten Models können grundsätzlich stundenweise, halb- oder ganztags gebucht werden.
  • 2. Die An- und Abreise zu einem Aufnahmeort gilt nicht als Arbeitszeit. Bei einer Ganztagsbuchung beträgt die regelmäßige Arbeitszeit acht Stunden, bei einer Halbtagsbuchung vier Stunden. Die Zeiten gelten einschließlich Zeiten für Einkleiden, Make-Up und Haarstyling.
  • 3. Das Model hat einen Anspruch auf eine angemessene und im Voraus festgelegte Pause. Diese beträgt nach einer Arbeitszeit von vier Stunden mindestens 30 Minuten. Der Auftraggeber wird darüber hinaus die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einhalten.
  • 4. Wird an Sonn- und Feiertagen oder sonst außerhalb der normalen Arbeitszeit gearbeitet, werden hierfür grundsätzlich keine Zuschläge fällig. Über einer Kulanzzeit von 30 Minuten pro Arbeitstag hinaus sind Überstunden jedoch (d.h. ab der 31 Minute) mit 15 % (in Worten: fünfzehn Prozent) des vereinbarten Honorars pro angefangene Stunde zu vergüten.

§ 5 Reklamationen:

  • 1. Bei einer Reklamation durch den Auftraggeber entfallen alle sämtliche Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber.
  • 2. Gleiches gilt für gegebenenfalls übernommene Reisekosten und Auslagen. Voraussetzung ist jedoch, dass PS-Models über die Reklamation unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird und die Gründe, welche zu der Reklamation geführt haben, vom Auftraggeber durch entsprechende Polaroids nachgewiesen werden.
  • 3. Bei einer gerechtfertigten Reklamation dürfen im Übrigen keine weiteren Aufnahmen erfolgen. Das Model ist umgehend ohne etwaige Probeaufnahmen vom Auftragsort zu entlassen.

§ 6 Annullierungen:

  • 1. Festbuchungen können aus wichtigem Grund annulliert werden. Die Annullierung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil, welcher die Annullierung für dessen Wirksamkeit schriftlich bestätigt muss.
  • 2. Wird eine Festbuchung ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes annulliert, ist der Auftraggeber weiterhin verpflichtet, das vereinbarte Modelhonorar nebst der geschuldeten Vermittlungsprovision und etwaige sonstige Leistungen zu tragen.
  • 3. Annulliert das Model die vereinbarte Buchung ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ist es ebenso verpflichtet den eingetretenen Schaden gegenüber dem Auftraggeber auszugleichen, wobei die Haftung des Models auf den zehnfachen Betrag des vereinbarten Modellhonorars beschränkt wird.
  • 4. Ausnahmsweise kann eine Festbuchung beidseitig einvernehmlich annulliert werden, wenn auf Seiten des Auftraggebers firmeninterne Gründe - die er nachzuweisen hat - und auf Seiten des Models personenbezogene Gründe - die es nachzuweisen hat - vorliegen.
  • 5. Im Falle einer Annullierung durch den Auftraggeber sind die folgenden nach Werktagen berechnete Entschädigungszahlungen zu leisten, wobei die Annullierung spätestens bis 12.00 Uhr zu erfolgen hat, soll sie nicht dem Folgetag zugerechnet werden:
  • a) Annullierung   12 Werktage vor Arbeitsbeginn 10% des Gesamthonorars
  • b) Annullierung   11 Werktage vor Arbeitsbeginn 20% des Gesamthonorars
  • c) Annullierung   10 Werktage vor Arbeitsbeginn 30% des Gesamthonorars
  • d) Annullierung    9 Werktage vor Arbeitsbeginn 40% des Gesamthonorars
  • e) Annullierung    8 Werktage vor Arbeitsbeginn 50% des Gesamthonorars
  • f) Annullierung    7 Werktage vor Arbeitsbeginn 60% des Gesamthonorars
  • g) Annullierung    6 Werktage vor Arbeitsbeginn 70% des Gesamthonorars
  • h) Annullierung    5 Werktage vor Arbeitsbeginn 80% des Gesamthonorars
  • i) Annullierung    4 Werktage vor Arbeitsbeginn 90% des Gesamthonorars
  • j) Annullierung    3 Werktage vor Arbeitsbeginn 100% des Gesamthonorars
  • Spätere Annullierung sind nach diesem Absatz nicht zulässig.

§ 7 Datenschutz:

  • 1. Mit dem Vertragsabschluss willigt der Auftraggeber ausdrücklich ein, dass die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung, der von ihm übermittelten personenbezogenen Daten durch PS-Models zum Zwecke der Vertragserfüllung gestattet ist. Eine Weitergabe dieser Daten außerhalb der Vertragserfüllung erfolgt nicht.
  • 2. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, diese Einwilligung durch einfache Erklärung gegenüber PS-Models für die Zukunft zu widerrufen. Ferner steht ihm das Recht zu, bei PS-Models kostenlos Auskunft, Berichtigung und/oder Löschung seiner gespeicherten Daten zu verlangen. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von PS-Models.

§ 8 Modelschutzbestimmung:

  • 1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Namen und andere personenbezogene Daten der von PS-Models vertretenen Models, welche er im Rahmen der Zusammenarbeit durch PS-Models übermittelt oder in sonstiger Weise zur Kenntnis erhalten hat, in keiner Weise für sich zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. 
  • 2. Er sichert insbesondere zu, die ihm übermittelten Daten nicht für Engagements in eigener Sache oder Dritte zu verwenden und verpflichtet sich, jede Art der Kontaktaufnahme, sei es persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax oder über Dritte strengstens zu unterlassen. Die Kommunikation mit den Models hat ausschließlich nur über PS-Models zu erfolgen. Eine im Ausnahmefall als notwendig erachtete Kontaktaufnahme bedarf der Zustimmung von PS-Models.
  • 3. Für jeden Fall einer zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus dieser Vereinbarung ist eine von PS-Models nach billigem Ermessen festzusetzende und gegebenenfalls von dem zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen (sog. Hamburger Brauch).
  • 4. Die im Falle der Verletzungshandlung durch PS-Models festzusetzende Vertragsstrafe darf dabei den Wert von 5 % (in Worten: fünf Prozent) der Nettoauftragssumme nicht übersteigen.
  • 5. In sachlicher und räumlicher Hinsicht erstreckt sich die Geltung dieser Modelschutzbestimmung auf Engagements innerhalt der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird mit dem Abschluss eines Buchungsvertrages wirksam und endet sechs Monate nach Abschluss des jeweils vermittelten Engagements bzw. der Rechnungslegung durch PS-Models.

§ 9 Schlussbestimmungen:

  • 1. Die Rechtsbeziehungen zwischen PS-Models, Auftraggeber und Model unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • 2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
  • 3. Sollte einzelne Teile dieses Vertragswerkes unwirksam und/oder anfechtbar und/oder undurchführbar sein, so wird die Gültigkeit im Übrigen davon nicht berührt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, nach welcher diese Klausel nur eine Umkehr der Beweislast bewirkt. Vor diesem Hintergrund stellen die Parteien ausdrücklich klar, dass es ihr tatsächlicher Wille ist, dass durch diese Klausel nicht nur die Beweislast umgekehrt wird, sondern die Rechtsfolge des § 139 BGB (Nichtigkeit des gesamten Regelwerkes) abbedungen wird. An Stelle des unwirksamen und/oder anfechtbaren und/oder undurchführbaren Teils werden die Parteien sodann vereinbaren, was dem in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt, was die Vertragschließenden vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit und/oder Anfechtbarkeit und/oder Undurchführbarkeit gekannt hätten. Entsprechend werden die Parteien vorgehen, wenn dieses Regelwerk eine Regelungslücke aufweisen sollte.

 

ps model management munich gmbh  |  holzstr. 12  |  d-80469 muenchen  |  tel.: +49 (0)89 - 29 19 23 - 0  |  fax: +49 (0)89 - 29 19 23 - 50  |  ps@ps-models.com

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